Politik & Recht

Bildungsurlaub: Warum dein Wohnort das Recht bestimmt

Fünf Tage im Jahr für die eigene Weiterbildung, bezahlt vom Arbeitgeber: In den meisten Bundesländern ein gesetzliches Recht, in zweien gar nicht. Ein Blick auf den Flickenteppich.

Gefaltete Stadtpläne von München in einem Verkaufsständer
Ob und wie viel Bildungsurlaub zusteht, hängt am Bundesland des Arbeitsplatzes. Symbolbild: Camilla Bundgaard / Unsplash

Es klingt nach einem Selbstverständnis, ist aber ein Sonderfall des deutschen Föderalismus: Ob dir bezahlte Freistellung für Weiterbildung zusteht, hängt nicht davon ab, wer du bist oder was du lernen willst, sondern davon, in welchem Bundesland dein Arbeitsplatz liegt. Bildungsurlaub, in einigen Ländern auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, ist Ländersache. Und die Länder handhaben ihn sehr unterschiedlich.

Ein Recht mit vielen Ausnahmen

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf rund fünf Arbeitstage im Jahr, die sie für anerkannte Weiterbildung nutzen können, bei fortlaufender Bezahlung. Zwei Länder tanzen aus der Reihe: In Bayern und in Sachsen gibt es kein solches Landesgesetz, dort besteht also kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch. Wer dort arbeitet, ist auf freiwillige Regelungen des Arbeitgebers oder auf Tarifverträge angewiesen.

Auch dort, wo ein Gesetz existiert, unterscheiden sich die Details erheblich: bei der Mindestbeschäftigungsdauer, bevor der Anspruch greift, bei der Frage, ob sich zwei Jahre zusammenlegen lassen, und bei den Fristen, zu denen der Antrag gestellt werden muss. Eine sortierte Übersicht über alle sechzehn Länder samt Tagen, Voraussetzungen und Fristen führt Studienflüsterer.

Was als Weiterbildung zählt

Ein verbreitetes Missverständnis ist, Bildungsurlaub sei zusätzlicher Erholungsurlaub. Das ist er ausdrücklich nicht. Die Freistellung ist an anerkannte Bildungsveranstaltungen gebunden, und die müssen in der Regel vorab von einer Landesstelle als bildungsurlaubsfähig anerkannt sein. Das Spektrum ist dabei breiter, als viele denken: berufliche Fortbildung gehört dazu, in den meisten Ländern aber auch politische Bildung und je nach Landesgesetz weitere Bereiche.

Wichtig für Fernstudierende: Auch kompakte Präsenzseminare, Sprachkurse oder Prüfungsvorbereitungen können anerkannt sein, sofern der jeweilige Anbieter die Anerkennung im richtigen Bundesland hat. Ein Kurs, der in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist, gilt nicht automatisch anderswo. Wer plant, prüft deshalb immer die Anerkennung für das eigene Bundesland, bevor er bucht.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Trotz des Rechtsanspruchs nutzt nur ein kleiner Teil der Berechtigten den Bildungsurlaub tatsächlich. Die Gründe reichen von Unwissen über die Sorge, im Betrieb anzuecken, bis zu schlichter Bequemlichkeit. Dabei ist die Rechtslage klar: Wo ein Gesetz gilt, darf der Arbeitgeber den Antrag nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, nicht aus reiner Unlust.

Praktisch heisst das: rechtzeitig und schriftlich beantragen, die Anerkennung der Veranstaltung mitschicken und die im Landesgesetz genannte Frist einhalten. Kommt keine fristgerechte Ablehnung mit triftigem Grund, gilt die Freistellung in der Regel als genehmigt.

Der Bildungsurlaub bleibt ein gutes Beispiel dafür, wie ungleich Bildungschancen verteilt sein können, allein aufgrund einer Landesgrenze. Solange Bayern und Sachsen ohne eigenes Gesetz bleiben, hängt ein Stück Weiterbildungsgerechtigkeit weiter an der Postleitzahl des Arbeitsplatzes. Für Beschäftigte lohnt es sich trotzdem, das eigene Recht zu kennen und zu nutzen, denn geschenkt bekommt es niemand.

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